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Erweiterte Fahrgastrechte im Schienen- personennahverkehr (SPNV) in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen - gemeinsame Einführung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im SPNV.
Die Kunden des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben seit dem 1. Januar 2008 ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Hierfür haben sich die in Bayern tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im SPNV sowie die meisten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im SPNV tätigen EVU auf einheitliche Regelungen verständigt ... mehr

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